Daimler hat bei 1,4 Millionen Autos eine illegale Abgastechnik installiert und musste diese Vehikel zurückrufen. Die Einsprüche dagegen hat das Kraftfahrt-Bundesamt nun abgewiesen.
Der Stuttgarter Autohersteller bestritt bis dato immer, dass es sich bei den von der Behörde festgestellten Auffälligkeiten um illegale Abschalteinrichtungen handelt, weswegen der Konzern auch Widerspruch gegen die Bescheide eingereicht hat. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks und des Spiegel hat das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) die Widersprüche des Unternehmens allerdings zurückgewiesen.
Das bestätigten Daimler und das Bundesverkehrsministerium jeweils auf Anfrage, wenngleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: "Bei einem Widerspruch fehlt noch die Begründung des Herstellers, sodass dieser noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte", so das Ministerium.
Dieselskandal lässt Daimler nicht los
Der Diesel-Skandal hat Daimler mittlerweile fest im Griff: Im Mai 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 des Stuttgarter Autoherstellers zurückgerufen - wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung".
Weitere Rückrufbescheide für zahlreiche Modellvarianten in den folgenden Monaten und Jahren folgten. Betroffen sind inzwischen 550.000 Fahrzeuge in Deutschland und knapp 1,4 Millionen europaweit. Dabei erstrecken sich die betroffene Fahrzeugtypen von der kleinen A-Klasse bis zur renommierten S-Klasse und dem Transporter Sprinter im Zeitraum von 2008 bis 2018.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verliert mit Daimler langsam die Geduld und warf dem Automobilhersteller in einem Interview "Salamitaktik" vor. Dabei habe der neue Vorstandsvorsitzende Ola Källenius versichert, dass er bei "unzulässigen Abgastechniken reinen Tisch" machen würde, beschwerte sich Scheuer.
KBA-Entscheidung als "starkes Signal"
Nach Einschätzung von Michael Heese, Experte für Zivilrecht an der Universität Regensburg und intensiver Beobachter des Dieselskandals, ist die KBA-Entscheidung für laufende Zivilverfahren von großer Bedeutung: "Wenn die zuständige Fachbehörde mehrfach geprüft hat, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und das so bestätigt hat, dann ist das ein starkes Signal. Das werden Zivilrichter natürlich auch in ihrem Meinungsbildungsprozess berücksichtigen."
Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks haben einige Gerichte in Deutschland Schadenersatz-Klagen von Daimler-Kunden mit der Begründung zurückgewiesen, dass Daimler gegen die KBA-Bescheide Widerspruch eingelegt habe und sie damit nicht rechtskräftig seien.
Der Automobilhersteller betont in seiner Stellungnahme, es gebe "über 15.000 Einzelklagen in Deutschland, bei bisherigen Entscheidungen wurde in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten unseres Unternehmens entschieden". Das könnte sich allerdings am Ende auch aufgrund der KBA-Entscheidung ändern.
Daimler könnte Behördenentscheidung anfechten
Nach Informationen aus dem Ministerium kann Daimler im nächsten Schritt gegen die Bescheide klagen. Sollte Daimler vor Gericht ziehen, droht ein langwieriger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. Akzeptiert der Autobauer die Zurückweisung der Widersprüche, sind die Bescheide des KBA rechtskräftig.
Anda beobachtet die Causa Daimler akribisch und empfiehlt Geschädigten, die über „eine dementsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, auf alle Fälle den Klagsweg einzuschlagen“, wie Anda Geschäftsführer Andreas Peschel betont.