Der Stuttgarter Autobauer hat vor dem Oberlandesgericht Naumburg seine erste Niederlage in einem Berufungsverfahren im Diesel-Abgasskandal erlitten und wurde gegen Schadensersatz zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt.
Auslöser für das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg war die Klage eines Mercedes-Kunden, der 2014 einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic erworben hatte. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 zum Einsatz. Im Juni 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell aufgrund einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung angeordnet.
Diese Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass die Kühltemperatur künstlich niedrig gehalten wird und sich dadurch die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Das hat zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand im zulässigen Rahmen ist. Im Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch oft deaktiviert, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt und die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Das KBA wertet dies als gesetzwidrige Abschalteinrichtung.
Empfindliche Niederlage für Daimler
Für den Premiumhersteller aus Stuttgart ist das Urteil auf alle Fälle eine herbe Niederlage, wie Anda-Geschäftsführer Darius Forghani herausstreicht: „Für Daimler ist dieses erste Urteil vor einem Oberlandesgericht natürlich eine empfindliche Niederlage im Abgasskandal. Die Chance, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wird dadurch noch einmal deutlich erhöht.“ Der Dieselmotor OM651 steht seit einiger Zeit im Mittelpunkt des Dieselskandals und ist in vielen Mercedes-Fahrzeugen verbaut, die derzeit in Schadensersatzklagen nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vor deutschen Gerichten streitgegenständlich sind.
Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig
Im Berufungsverfahren sprach das OLG Naumburg dem Kläger Schadensersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Daimler habe potenzielle Kunden übervorteilt, indem es ein Vehikel mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht habe. Dadurch sei erklärt worden, dass das Auto über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt. Dies war aber nicht der Fall, da dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hätte entzogen werden können, so das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung.
Dieser Einschätzung pflichtet auch Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel bei: "Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich ungesetzlich. Das hat auch bereits die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem bemerkenswerten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Von besonderer Bedeutung bei dem EuGH-Verfahren ist vor allem die Aussage, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen".