Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) im VW-Abgasskandal bietet der Konzern rund 50.000 Dieselkunden, welche sich in Einzelklagen befinden, Schadensersatz an. Kläger, welche das Angebot annehmen, dürfen ihr Auto behalten.
Viele Autofahrer, die sich wegen gefälschter Abgaswerte im Abgasskandal vom Unternehmen getäuscht sahen, zogen in Erwartung höherer Entschädigungen selbst vor Gericht. Nach vielen Verfahren vor Land- und Oberlandesgerichten gelangte der erste Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH. Die obersten Zivilrichter entschieden hier in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle. VW kündigte daraufhin an, in einem Großteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen.
Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr. Davon sind laut VW die Verhandlungen in etwa 7000 Fällen bereits erfolgreich beendet.
Entschädigungen nicht einheitlich
Im Gegensatz zu der Musterfeststellungsklage gibt es keine einheitlichen Entschädigungssummen für jedes Automodell. Geplant sind vielmehr Einzelvereinbarungen, die von der Nutzung und dem Alter des Fahrzeugs abhängen.
In dem Sammelverfahren hatten VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) für rund 265.000 Dieselkunden einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Diese erhalten je nach Fahrzeug zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Zu mehr als 95 Prozent ist die Abwicklung der hierbei angenommenen Vergleiche mittlerweile abgeschlossen. Die Autobauer aus Wolfsburg wollen mit den Vergleichsangeboten die meisten Fälle bis zum Jahresende erledigt haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet, heißt es seitens des Unternehmens.
Rückgabe lohnt sich unter Umständen
Alternativ dazu haben geschädigte VW-Kunden auch die Möglichkeit, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften. In diesem Fall können Kläger den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten. Im Gegenzug müssen sie ihr Gefährt dann allerdings an Volkswagen zurückgeben.
Eine Rückgabe ist vor allem für Geschädigte, die mit ihrem Auto weniger gefahren sind von Vorteil, wie Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel ausführt: „Wirklich lohnen tut sich eine Rückabwicklung für Geschädigte vor allem dann, wenn sie mit ihrem Auto weniger als 200.000 Kilometer gefahren sind.“