Der durch den Dieselskandal unter Druck geratene Autogigant aus Wolfsburg holt in einer Onlinekampagne zum Gegenschlag aus. Dadurch sollen geschädigte Kunden verunsichert werden und von einer Klage gegen den Konzern absehen.
Der Wolfsburger Autobauer wehrt sich gegen pauschale Anschuldigungen und geht dabei direkt in die Offensive: „Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, dass im Motor des Typs EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Die Oberlandesgerichte sind sich darin einig, dass Fahrzeuge aus dem Volkswagen Konzern nicht einfach mit Behauptungen ins Blaue hinein unter Generalverdacht gestellt werden dürfen.“ Dieses Statement prangt auf der Website von VW und soll Kunden – durch kostspielige Google-Anzeigen verstärkt - davon abhalten, Volkswagen wegen Verstößen aus dem sogenannten Dieselskandal rechtlich zu belangen.
BGH-Verhandlung abgesagt
Da passt es auch gut ins Bild, dass eine für den 27. Oktober anberaumte Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema „Thermofenster“ abgesagt wurde. Ob die Gründe für die Absage mit der Kampagne zu tun haben ist bis dato unklar. VW jedenfalls dementiert die Vorwürfe, thermische Fenster zu nutzen, vehement: „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI hat im Zuge seiner Untersuchungen ausdrücklich bestätigt, dass die EA288 Fahrzeuge über keine unzulässigen Abschalteinrichtungen, auch nicht in Form von unzulässigen Thermofenstern verfügen und deshalb keine Maßnahmen in Bezug auf die Motoren der Baureihe EA288 anzuordnen sind.“
Unter dem Begriff Thermisches Fenster versteht man die Aktivität eines Systems in einem bestimmten Temperaturbereich. Im Abgasskandal bezeichnet das Thermische Fenster einen Temperaturbereich, außerhalb dessen eine Abgasbehandlung nicht oder nicht im vollen Umfang stattfindet.
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bestätigt
Dass die Wahrnehmung von VW nicht ganz den rechtlichen Tatsachen entspricht, zeigt ein Urteil des BGH. Mit Verkündungstermin am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Verwendung illegaler Abschaltvorrichtungen im EA189 eine bewusst sittenwidrige Schädigung der Verbraucher durch VW darstellt. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hatte kurz zuvor festgestellt, dass die im EA288 eingebaute Abschaltvorrichtung nicht rechtens ist.
Das sieht auch Anda-Geschäftsführer Darius Forghani so: „Die Hersteller – in erster Linie Volkswagen – nutzen das Thermische Fenster, um Grenzwerte einhalten zu können. Das Thermische Fenster ist dafür verantwortlich, dass Autos im realen Fahrbetrieb deutlich mehr Abgase ausstoßen als unter Prüfbedingungen.“
Abschalteinrichtungen gang und gäbe
VW selbst verweist in seiner Kampagne darauf, dass Abschalteinrichtungen bei allen Herstellern zum Einsatz kommen um „den Motor vor Beschädigungen in besonderen Fahrsituationen schützen“. Weiters gehe es nicht darum, ob eine Abschalteinrichtung vom Hersteller verwendet wird, sondern vielmehr darum, „ob sie zulässig ist oder nicht“. Im EA 288 „kommen ausschließlich zulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz“, so das Wording des Konzerns.
Anda empfiehlt gegen VW vorzugehen
Anda Invest beobachtet aktuell die weitere Rechtsprechung und vertritt bis dato noch keine geschädigten Kunden, die ein Auto mit dem Motorentyp EA288 besitzen. Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel empfiehlt allerdings jenen Geschädigten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, „auf alle Fälle schon jetzt rechtlich gegen VW vorzugehen“.