Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof (BGH) VW-Kunden Schadenersatz im Zuge der Diesel-Affäre zugesprochen. Die Crux dabei: Jene Käufer, die ihr Gefährt erst nach Bekanntwerden des Skandals vom Händler übernommen haben, erhalten wohl keinen Schadenersatz.
Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) halten es für unwahrscheinlich, dass jemand von dem Skandal überhaupt nichts mitbekommen hat und völlig arglos war, wie sich in der Verhandlung eines Muster-Falls abzeichnet.
Auch in einer weiteren Frage machten die obersten Zivilrichter betroffenen VW-Kunden wenig Hoffnung. Dabei geht es darum, ob VW erfolgreichen Klägern neben dem eigentlichen Schadenersatz noch Deliktszinsen zahlen muss. Beide Urteile sollen in Kürze verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters ankündigte.
Weg zu Schadenersatz grundsätzlich geebnet
Auch wenn die jüngsten Fälle eher zugunsten von VW ausgehen dürften, hat das erste Diesel-Urteil des BGH vom 25. Mai Zehntausenden Klägern den Weg zu Schadenersatz geebnet. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass der Wolfsburger Autobauer seine Kunden bewusst und sittenwidrig getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt.
Vergleiche in Deutschland kommen VW günstig
In Deutschland, wo rund 2,5 Millionen Diesel der Marken VW, Audi, Skoda und Seat betroffen sind, kommt VW wesentlich glimpflicher davon als in den USA. Dort hat der Konzern 9,5 Milliarden Dollar (in etwa acht Milliarden Euro) als Schadensersatz für 500.000 manipulierte Fahrzeuge gezahlt, heißt es in dem Abschlussbericht der Aufsichtsbehörde FTC, mit der VW einen Vergleich geschlossen hatte.
Die Zahlung sei das „größte Erstattungsprogramm für Verbraucher in der Geschichte der USA“, so die Behörde. Im Vergleich dazu hat der Autoriese seinen 240.000 deutschen Kunden im Massenvergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen nur 750 Millionen Euro überwiesen. Die Summen lagen dabei zwischen 1350 und 6257 Euro.
VW will einen Großteil der Fälle nicht von Gerichten entscheiden lassen
Nach Auskunft von VW sind damit von rund 60.000 noch offenen Verfahren in etwa 50.000 vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Unter den übrigen rund 10.000 Verfahren sind laut VW viele Fälle, in denen der Kläger sein Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hat.
Hier sieht der Konzern keinen Anspruch auf Schadenersatz, da VW damals eine eigene Website aufgebaut hat, wo Geschädigte aus dem Diesel-Skandal überprüfen konnten, ob ihr Wagen über einen Motor mit der illegalen Abgastechnik verfügt. Darüber hinaus seien die Vertragshändler und das Servicenetz informiert worden, wie VW-Anwältin Martina van Wijngaarden betont: "Für Volkswagen ist klar: Es wurde alles getan, dass diese Kunden darüber informiert sind oder zumindest wissen mussten, dass ihr Fahrzeug, das sie erwerben würden, betroffen ist."