Das Musterverfahren gegen VW im Fall des Dieselmotors EA 189 ist abgeschlossen, nachdem sich Volkswagen und Verbraucherzentrale auf einen Vergleich einigen konnten. Erste Angebote wurden den noch immer rund 50.000 Einzelklägern auch schon unterbreitet. Diese sind allerdings oft unzureichend.
Für die geschädigten Verbraucher, die sich nicht einem Musterverfahren angeschlossen haben, sondern selbst vor Gericht gezogen sind, hat VW weitere Vergleichsangebote angekündigt. Diese sollte man allerdings nicht sofort annehmen, wie Anda-Geschäftsführer Darius Forghani erläutert: „In vielen Fällen bietet Volkswagen den Geschädigten viel zu niedrige Beträge. Wer seine Klage durchzieht, bzw. eine solche vor Ablauf der Verjährung anhängig macht, kann in der Regel mit einer wesentlich höheren Entschädigung rechnen.
VW grundsätzlich schadensersatzpflichtig
VW ist bei Fahrzeugen mit dem EA-189-Motor grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Daher sollten Kläger, die ihr Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, keinen Rückzieher machen und die aktuell versandten Angebote weit unter Wert nicht annehmen.
Die Angebote, die VW nun unterbreitet, sind anders als die Vergleichsangebote nach dem Musterverfahren, wie Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel ausführt: „Es gibt keine pauschalen Entschädigungssummen, vielmehr hängt das Angebot seitens VW vom Einzelfall ab bzw. von Faktoren wie dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs. Wer auf dieses VW-Angebot eingeht, muss in weitere Folge seine Klage zurückziehen. Dafür bleibt er auf seinem alten Diesel sitzen.“
Rechtslage nach BGH-Urteil klar
Auch der Wertverlust bei Dieselfahrzeugen darf nicht außer Acht gelassen werden. Wer den Rechtsweg beschreitet, hat Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags, das heißt gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangt werden.
Die Rechtslage ist nach dem BGH-Urteil gegen VW vom 25.05.2020 eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen von Fahrzeugen mit dem EA-189-Motor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und VW daher zur Schadensersatzleistung verpflichtet ist (BGH VI ZR 252/19).
Geschädigte haben gute Karten
Daher rät Anda den aus den Dieselskandal geschädigten Autokäufern hartnäckig zu bleiben: „Die Verbraucher befinden sich in einer guten Verhandlungsposition und sollten sich nicht auf das erstbeste Angebot einlassen. Selbst, wenn dieses als nicht verhandelbar dargestellt wird“, wie die Anda-Geschäftsführung unisono erklärt. Denn eines ist klar: VW ist schadenersatzpflichtig und daher sollten die Angebote genau geprüft werden und in der Regel der Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt werden.