Gute Nachrichten für Geschädigte aus dem VW-Dieselskandal: Wie ein Urteil, u.a. des Amtsgerichts Marburg ausführt, können sich Eigentümer eines Diesel aus dem VW-Konzern auch ohne bisherige verjährungshemmenden Maßnahmen Hoffnungen auf Schadensersatz machen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem ersten VW-Urteil am 25. Mai 2020 einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch gegenüber VW festgestellt – allerdings nur für Autos, die bis zum Bekanntwerden des Dieselskandals erworben wurden. 2015 hatte VW den Abgasskandal in einer Ad-hoc-Mitteilung publik gemacht. VW beharrte damals auf der dreijährigen Verjährungsfrist, die gegen Ende des Jahres beginnt, in dem das Tatereignis stattfand. Demnach wäre der Abgasbetrug bereits Ende 2018 verjährt.
Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren
Einige Gerichte kamen allerdings zu der Auffassung, dass Geschädigte erst 2016 durch Erhalt des Rückrufschreibens durch das KBA Kenntnis von dem Dieselskandal gehabt hätten und die Verjährung damit erst Ende 2019 eingetreten wäre. Wesentlich weiter geht nun das Amtsgericht Marburg, das in einem Urteil eine 10-jährige Verjährungsfrist ins Spiel gebracht hat: „Die Beklagtenseite wird vom Gericht darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung wohl ins Leere geht, da vorliegend nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB einschlägig sein dürfte, sondern die Verjährung gemäß § 852 BGB von 10 Jahren.“
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich dahingehend folgende Passage: „„Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an.“
VW schwenkt um
Bemerkenswert ist auch die Kehrtwende seitens VW, wie die Reaktion des Autobauers aus Wolfsburg auf ein Urteil des Landgerichts Kiel vor Augen führt. Dort distanziert sich VW erstmals von der bis dato eingeschlagene Linie, dass Ansprüche aus dem Dieselskandal – aus Konzernsicht - bereits verjährt sind, wie ein Statement der VW-Anwälte zeigt: „Wir bedanken uns für den gewährten Schriftsatznachlass und teilen für die Beklagte mit, dass wir die Einrede der Verjährung fallenlassen.“.
Anda beobachtet Causa Verjährung genau
Anda verfolgt die aktuellen Entwicklungen im Dieselskandal und der Causa Verjährung natürlich mit größter Aufmerksamkeit und empfiehlt aktuell, dass vor allem Geschädigte mit einer Rechtsschutzversicherung „weitere rechtliche Schritte gegen VW einleiten sollen“, wie Anda-Geschäftsführer Andreas Peschel ausführt, „da Anda aktuell noch keine unklaren Verjährungs-Verfahren übernimmt“.