Wie sieht der Ablauf aus?
Der Mandant bzw. dessen Rechtsbeistand stellt eine Anfrage mit der kurzen Schilderung des Sachverhalts und seiner begründeten Prognose über die Erfolgsaussichten des Falls.
Ist diese Anfrage interessant für uns, erhält dieser einen Fragebogen, der zusammen mit der Klageschrift an uns vollständig zurückgesendet wird. Idealerweise ist die Bonität des Gegners bereits über den Rechtsbeistand geprüft.
Wenn die erste Einschätzung auf einen positiven Verlauf des Prozesses hindeutet, unterbreiten wir dem Mandanten einen Finanzierungsvertrag. Wenn dieser unterschrieben an uns zurückgesendet wurde, hat der Mandant ein bindendes Angebot abgegeben, welches für die kommenden vier Wochen seine Gültigkeit behält. In dieser Zeit entscheiden wir unter sorgfältiger Prüfung des Falls, ob wir dieses Angebot endgültig annehmen. Nehmen wir das Angebot an, kann sich der Mandant zurücklehnen und braucht sich im weiteren Verlauf über Prozesskosten keine Gedanken mehr zu machen.
Siegt der Mandant in erster Instanz und geht die Gegenseite in Berufung/ Revision, bleibt der vollumfängliche Kostenschutz auch für die zweite und ggf. auch dritte Instanz erhalten.
Verliert der Mandant in erster Instanz und möchte in Berufung/ Revision gehen, beurteilen wir die Situation anhand von den gewonnenen Erkenntnissen aus erster Instanz neu und entscheiden dann, ob die Berufung/ Revision ausreichende Chancen zum Erfolg hat. Liegt diese Voraussetzung aufgrund neu dazugewonnener Erkenntnisse nicht mehr vor, kündigen wir den Vertrag. Selbstverständlich werden alle bis dahin angefallenen Kosten aus der ersten Instanz von uns übernommen. Die Berufung/ Revision muss dann jedoch auf eigene Kosten erfolgen.