Beispielfälle
Das mysteriöse Testament
Der Vater von A und B starb in einem privaten Pflegeheim. Kurz zuvor änderte er, offensichtlich auf Druck der Pflegeheimleitung, sein Testament. Er enterbte die Söhne und vermachte sein komplettes Vermögen dem Pflegeheim. Die Söhne sollten mit dem Pflichtteil abgespeist werden.
Die Söhne suchten Rechtsanwalt R auf, der zur Klage rät. Da es sich um ein Vermögen von insgesamt ca. 1.000.000,-€ handelt, sind enorme Prozesskosten, teilweise bereits als Vorleistung zu erbringen. Die Söhne können dies finanziell nicht stemmen, zudem können sie sich eines Erfolges auch nicht sicher sein.
R schlägt vor, einen Prozessfinanzier mit ins Boot zu nehmen. So tragen A und B zumindest kein finanzielles Risiko.
Der dreiste Künstler
Der Künstler K leiht sich von seinem Manager M 200.000,-€. Im Gegenzug unterschreibt K eine Sicherheitsübereignung über mehrere wertvolle Bilder. Nachdem zum vereinbarten Zeitpunkt weder das geliehene Geld zurückbezahlt wurde noch die Bilder herausgegeben wurden, schaltet M einen Rechtsanwalt an. Da M vermutet, dass er selbst nach einem gewonnenen Prozess noch Vollstreckungsmaßnahmen durchführen muss, ist ihm die Sache nicht ganz geheuer und er schaltet einen Prozessfinanzier ein.
Die uneinsichtige Versicherung
Nach einem schweren Fahrradunfall, der unter Missachtung der Vorfahrtsregel durch einen PKW-Fahrer verursacht wurde, kommt der Geschädigte auf die Anda Invest GmbH zu, da er weder einen Rechtsanwalt kennt, noch rechtsschutzversichert ist.
Anda Invest sucht nun einen geeigneten Rechtsbeistand, mit dessen Hilfe die Versicherung, welche dem Mandanten eine Teilschuld anhängen will, unter Androhung eines Prozesses in die Knie gezwungen wird.
Versicherungen versuchen alles, sich vor hohen Schmerzensgeldzahlungen zu drücken. Sie nutzen die Verunsicherung der durch das Unfallereignis sowieso schon angeschlagenen Gegner aus und setzten auf eine Zermürbungstaktik. Oftmals sind Prozesse unvermeidbar. Gerade bei nicht rechtsschutzversicherten Personen ist das dann oft ein KO-Kriterium. Kaum einer lässt sich auf einen Prozess ein, dessen Ausgang ungewiss ist. Am Ende steht nicht selten der Geschädigte nicht nur mit einem wenig angemessenen Schmerzensgeld da, er bleibt auch noch auf den Prozesskosten sitzen.
Ein Anwalt ist für den Geschädigten immer kostenlos, ob rechtsschutzversichert oder nicht, da diesen die gegnerische Versicherung tragen muss. Entstehen jedoch große Meinungsverschiedenheiten über die Höhe eines angemessenen Schmerzensgelds, lassen es die Versicherungen, insbesondere wenn sie Kenntnis davon erlangen, dass ihr Gegner ohne Rechtsschutzversicherung dasteht, darauf ankommen. Sie spekulieren nur darauf, dass das Kostenrisiko eines Prozesses für den Anspruchsinhaber zu groß ist.
Bei uns sind sie als Geschädigter gut aufgehoben. Wir, bzw. die Anwälte, die wir ihnen vermitteln, wissen wir man mit uneinsichtigen Versicherungen umgeht. Sie können sicher sein, nicht mit einem unangemessenen Betrag abgespeist zu werden.