Welche Kosten übernehmen wir?
Kommt ein Prozesskostenfinanzierungsvertrag zustande, übernehmen wir im Verlustfall sämtliche mit dem Prozess im Zusammenhang stehende Kosten wie:
- Kosten des eigenen Anwalts
- Kosten des gegnerischen Anwalts
- Gerichtskosten
- Gutachter-/Sachverständigenkosten
- Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen
- Zeugenauslagen
Falls sie ihre Forderung nicht durchsetzen konnten, sind sie zumindest von den immensen Kosten des Prozesses komplett befreit. Als Beispiel sei hier ein Streitwert von 10.000,-€ genannt, der ohne etwaige Gutachter oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen allein 4.546,-€ (1. + 2. Instanz) verschlingt.