Welche Vorteile hat der Mandant durch uns?
Unser Mandant kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein. Als Privatperson sind wir für sie interessant, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder ihre Rechtsschutzversicherung im vorliegenden Rechtsstreit nicht greift. Auch wenn sie berechtigt sein sollten Prozesskostenhilfe zu bekommen, tragen sie bei Verlust die Kosten der Gegenseite. Also auch Berechtigte von Prozesskostenhilfe haben großes Interesse an einem externen Prozessfinanzierer.
Unsere Mandanten sind bei Verlust des Prozesses zu 100% von allen Kosten befreit. Oft sind die Anspruchsgegner finanzielle Schwergewichte wie Banken oder Versicherungen, die teilweise nur darauf spekulieren, dass ihnen der finanzielle Atem ausgeht. Mit uns stellen sie das finanzielle Gleichgewicht wieder her und können mit diesem auf Augenhöhe verhandeln.
Im Zuge der Prüfung der Erfolgsaussichten durch uns erhält der Mandant, insbesondere bei einer Ablehnung der Finanzierer, als Zweitmeinung wertvolle Hinweise im Hinblick auf sein weiteres Vorgehen.
Als Unternehmer behalten sie einen höheren Cashflow und müssen sich über eventuelle bilanzielle Rückstellungen keine Gedanken machen.
Wir begleichen Anwalts-/ und Gerichtskosten unmittelbar nach Fälligkeit und beauftragen, wenn notwendig, Gutachter oder Sachverständige, mit denen wir dann ebenfalls zeitnah – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - abrechnen.
Während des Prozesses sind wir in der Regel anwesend, um nach Rücksprache mit Mandant und Rechtsbeistand auf Vergleichsangebote reagieren zu können.